Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von der Beffori GmbH erstellten Angebote, Aufträge, Rechnungen sowie für sämtliche von uns gesendeten, erbrachten und durchgeführten Leistungen und Tätigkeiten. Sie regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Beffori GmbH und unseren Kunden verbindlich.
(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen unserer Kunden finden nur dann Anwendung, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.
(3) Diese AGB gelten sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher, soweit keine speziellen Regelungen getroffen wurden.
(4) Mit der Auftragserteilung oder Annahme unserer Leistungen erkennen unsere Kunden diese AGB an.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir den Auftrag unseres Kunden schriftlich bestätigen oder mit der Ausführung der beauftragten Leistung beginnen.
§ 3 Produktionstechnische Toleranzen und Abweichungen
(1) Aufgrund technischer und materialbedingter Gegebenheiten können geringfügige Abweichungen in Form, Farbe, Material oder Größe auftreten. Solche Abweichungen sind innerhalb branchenüblicher Toleranzen zulässig und stellen keinen Mangel dar, sofern sie die Funktionalität oder den Verwendungszweck des Produkts nicht wesentlich beeinträchtigen.
(2) Farbabweichungen zwischen Bildschirmdarstellung und Druckergebnis sind unvermeidbar und kein Reklamationsgrund, sofern die Abweichungen innerhalb der für den jeweiligen Druckprozess üblichen Toleranzen liegen. Farbverbindliche Drucke sind nur mit einem von uns erstellten Proof oder Musterandruck gewährleistet.
(3) Maßabweichungen von bis zu ±3 % sind produktionsbedingt und liegen innerhalb der branchenüblichen Toleranzen. Sie stellen weder einen Mangel noch einen Reklamationsgrund dar.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro und gelten, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Maßgeblich sind die Preise in unserem Angebot, der Auftragsbestätigung und der Rechnung.
(2) Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig, sofern keine abweichenden Zahlungsbedingungen vereinbart wurden.
(3) Wir behalten uns das Recht vor, für bestimmte Aufträge eine Vorkasse oder Anzahlung zu verlangen. Die Produktion oder Bearbeitung erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlich zulässiger Höhe sowie Mahngebühren zu berechnen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum.
(2) Wird die Zahlung auch nach mehrfacher Mahnung nicht geleistet, ignoriert oder wird über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet, behalten wir uns das Recht vor, bereits montierte oder angebrachte Ware eigenständig zu entfernen. In diesen Fällen erfolgt weder eine Nachbesserung noch eine Herausgabe der Ware. Wir machen in diesem Fall ausdrücklich von unserem Eigentumsrecht Gebrauch.
(3) Bei der Lieferung digitaler Waren (z. B. Druckdaten, Layouts, Grafiken oder Designs) bleibt das Nutzungsrecht bis zur vollständigen Bezahlung ausschließlich bei uns. Der Kunde ist nicht berechtigt, die erhaltenen digitalen Daten zu nutzen, zu vervielfältigen oder an Dritte weiterzugeben, solange keine vollständige Zahlung erfolgt ist. Sollte das Nutzungsverbot nicht beachtet werden, behalten wir uns das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten.
§ 6 Lieferzeit
(1) Unsere Standardlieferzeit beträgt in der Regel 5–7 Werktage. Bei Großprojekten oder besonders aufwendigen Aufträgen kann die Lieferzeit variieren. Falls ein fester Liefertermin erforderlich ist, muss dieser ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden.
(2) Wenn wir die Druckdaten erstellen, beginnt die Produktion erst, nachdem der Kunde die finalen Druckdaten schriftlich freigegeben hat. Erst mit dieser Freigabe startet auch die Lieferzeit. Werden die Druckdaten vom Kunden bereitgestellt, beginnt die Produktion – und somit auch die Lieferzeit – direkt nach der Freigabe des Angebots. In einigen Fällen erstellen wir den Auftrag direkt und starten mit der Produktion, sobald der Kunde die Auftragsbestätigung erhalten hat.
(3) Ereignisse höherer Gewalt sowie Verzögerungen, die durch verspätete Freigaben oder fehlende Zuarbeit unserer Kunden entstehen, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Das ursprünglich genannte Lieferdatum verschiebt sich in diesen Fällen automatisch. Für daraus resultierende Mehrkosten oder Terminüberschreitungen übernehmen wir keine Haftung.
§ 7 Haftung und Gewährleistung
(1) Farbabweichungen zwischen der Monitoransicht und dem tatsächlichen Druckergebnis sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar. Unterschiede in der Farbwiedergabe können durch verschiedene Bildschirmkalibrierungen, Drucktechniken und Materialien entstehen. Farbverbindliche Drucke sind ausschließlich durch ein von uns erstelltes Proof oder einen Musterandruck gewährleistet.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit, sichtbare Mängel oder Abweichungen vom Auftrag zu prüfen. Etwaige Mängel müssen innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Ware schriftlich bei uns angezeigt werden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Beanstandung, gilt die Ware als ordnungsgemäß und mängelfrei abgenommen.
(3) Unsere Haftung ist auf Fälle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt. Für Schäden, die durch unsachgemäße Lagerung, fehlerhafte Handhabung, äußere Einflüsse oder natürliche Materialalterung entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Dies gilt insbesondere für Witterungseinflüsse, UV-Strahlung, mechanische Beanspruchung oder falsche Reinigung, die die Haltbarkeit der Ware beeinträchtigen können.
§ 8 Stornierung und Nachträgliche Änderungen
(1) Ein erstelltes Angebot kann vom Kunden kostenfrei abgelehnt werden.
(2) Nach Erteilung des Auftrags, Freigabe des Korrekturabzugs und Beginn der Produktion sind Änderungen oder Stornierungen nicht mehr kostenfrei möglich. Falls nachträglich eine Änderung gewünscht wird, muss ein neuer Auftrag erstellt werden, und bereits angefallene Produktions- und Grafikkosten werden in Rechnung gestellt.
(3) Bei einer Stornierung nach Freigabe des Korrekturabzugs oder nach Produktionsbeginn werden alle bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten vollständig in Rechnung gestellt.
§ 9 Montageleistung
(1) Die Montage von Folien und Werbematerialien erfolgt unter den jeweils bestmöglichen Bedingungen. Sollte es nach der Montage zu Ablösungen oder Beschädigungen kommen, die auf äußere Einflüsse, unsachgemäße Behandlung, Witterungseinflüsse, Temperaturschwankungen, fehlerhafte bauliche Gegebenheiten, chemische Reinigungsmittel oder eine unzureichende Untergrundvorbereitung zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Haftung.
(2) Montagen im Außenbereich, wie beispielsweise Fensterfolierungen oder vergleichbare Arbeiten, können in den Wintermonaten nicht durchgeführt werden. Die Mindestverklebetemperatur beträgt 10°C, um eine ordnungsgemäße Haftung der Folien zu gewährleisten. Sollte eine Montage aufgrund niedriger Temperaturen nicht möglich sein, wird der Termin verschoben oder in Absprache mit dem Kunden eine alternative Lösung gesucht.
(3) Die zeitlichen Kosten für Montagen basieren auf dem tatsächlichen Arbeitsaufwand vor Ort. Unvorhergesehene Zusatzarbeiten, wie Reinigungsmaßnahmen, schwer zugängliche Montageorte oder nicht selbstverschuldete Verzögerungen, können zu zusätzlichen Kosten führen. In einigen Fällen bieten wir jedoch einen Festpreis für die Montage an – dieser bleibt fix und unverändert.
(4) Der Montagetermin wird nach Abschluss der Produktion festgelegt und individuell mit dem Kunden abgestimmt. Eine telefonische oder schriftliche Benachrichtigung erfolgt rechtzeitig und muss vom Kunden bestätigt werden.
(5) Kann die Montage nicht wie vereinbart durchgeführt werden, beispielsweise aufgrund fehlender Zugangsmöglichkeiten oder unzureichender Vorbereitungen, behalten wir uns das Recht vor, den zusätzlichen Aufwand gesondert in Rechnung zu stellen.
§ 10 Haftung für Druckdaten und Urheberrechte
(1) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die von ihm bereitgestellten oder freigegebenen Druckdaten keine gesetzlichen Bestimmungen verletzen, insbesondere in Bezug auf Marken-, Urheber- oder Persönlichkeitsrechte. Jegliche Haftung unsererseits für daraus resultierende rechtliche Verstöße wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunde stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang vollständig frei.
(2) Druckdaten, die wir auf Kundenwunsch erstellen, müssen vom Kunden schriftlich freigegeben werden. Mit dieser Freigabe bestätigt der Kunde, dass er alle erforderlichen Rechte zur Nutzung der Inhalte besitzt und ihrer Verwendung in der beauftragten Form zustimmt. Nachträgliche Änderungen oder Einwände zu Urheberrechten sind nach der Freigabe ausgeschlossen.
(3) Wir empfehlen dringend, vor der Beauftragung sicherzustellen, dass die beabsichtigte Nutzung der Inhalte rechtlich zulässig ist. Dies gilt insbesondere für öffentlich sichtbare Werbemaßnahmen, für die möglicherweise Genehmigungen oder Lizenzen erforderlich sind.
§ 11 Baugenehmigungen und behördliche Auflagen
(1) Die Montage von Werbeanlagen, Beschilderungen oder sonstigen baulichen Maßnahmen erfolgt ausschließlich auf ausdrücklichen Kundenwunsch. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Einholung aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen und die fristgerechte Beantragung notwendiger Bauanträge. Beffori Werbetechnik ist in behördliche Genehmigungsverfahren nicht involviert und übernimmt keinerlei Haftung für die Erteilung, Versagung oder Verzögerung solcher Genehmigungen.
(2) Sollten fehlende oder verweigerte Genehmigungen zu Verzögerungen, zusätzlichen Kosten oder rechtlichen Auseinandersetzungen führen oder eine Behörde nachträglich Einwände gegen die Installation erheben, trägt der Kunde die alleinige Verantwortung für alle daraus resultierenden Konsequenzen. Sämtliche Kosten für erforderliche Anpassungen, Demontagen oder rechtliche Auseinandersetzungen gehen zu Lasten des Kunden. Beffori GmbH Werbetechnik übernimmt in solchen Fällen keinerlei Haftung.
(3) Wir empfehlen dringend, sich vor Beauftragung der Montage bei den zuständigen Behörden über die geltenden Vorschriften zu informieren, um Verzögerungen oder rechtliche Probleme zu vermeiden.
§ 12 Reklamation
(1) Eine Reklamation muss innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Ware schriftlich und mit aussagekräftigen Beweisfotos bei uns eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Lieferung als mängelfrei akzeptiert und ist von einer Reklamation ausgeschlossen. Diese Frist gilt ausschließlich für offensichtliche Mängel, die bei einer zumutbaren Prüfung sofort erkennbar sind.
(2) Produkte, die bereits verarbeitet, montiert oder weiterverarbeitet wurden, sind von der Reklamation ausgeschlossen. Eine Rückgabe oder Erstattung ist in diesen Fällen nicht möglich.
(3) Im Falle einer berechtigten Reklamation prüfen wir den Sachverhalt und bieten – je nach Situation – Nachbesserung, Ersatz oder eine angemessene Lösung an.
§ 13 Druckdaten und Korrekturabzug
(1) Wir produzieren ausschließlich auf Basis der von unseren Kunden gelieferten Druckdaten oder der von uns erstellten Druckdaten, die vor der Produktion durch unsere Kunden schriftlich freigegeben werden müssen.
(2) Gelieferte Druckdaten werden von uns exakt so produziert, wie sie uns vorliegen. Die Produktion erfolgt nach Freigabe des Angebots. In einigen Fällen erstellen wir direkt einen Auftrag und beginnen mit der Produktion, sobald unsere Kunden die Auftragsbestätigung erhalten haben. Ein Korrekturabzug für gelieferte Daten wird nicht automatisch erstellt, es sei denn, wir halten es für erforderlich oder unsere Kunden wünschen dies ausdrücklich.
(3) Fehler in den gelieferten Druckdaten (z. B. falsche Maße, Rechtschreibfehler, Farbwerte) liegen in der Verantwortung unserer Kunden. Wir haften nicht für daraus resultierende Mehrkosten oder Fehler im Endprodukt. Sollte eine Neuproduktion aufgrund fehlerhafter Druckdaten erforderlich sein, trägt der Kunde allein die dadurch entstehenden Mehrkosten.
(4) Die Erstellung eines Korrekturabzugs kann je nach Auftragslage bis zu 5 Werktage dauern, bevor unsere Kunden den ersten Entwurf erhalten. In Zeiten hoher Auslastung kann die Bearbeitung auch länger dauern. Eine priorisierte Bearbeitung ist gegen einen Express-Zuschlag möglich.
§ 14 Hinweise zur Folienmontage auf Glas
(1) Die zu beklebenden Scheiben müssen frei zugänglich sowie von Kleberesten, Schmutz und anderen Rückständen gereinigt sein. Eine fachgerechte Verklebung ist nur auf einem sauberen und glatten Untergrund möglich.
(2) Die Mindestverklebetemperatur beträgt 10 °C. Eine Verklebung bei niedrigeren Temperaturen kann die Haftung der Folie beeinträchtigen und zu einer verringerten Haltbarkeit führen.
Hinweis & Haftungsausschluss:
(3) Das nachträgliche Aufbringen von Folien, insbesondere dunkler oder stark absorbierender Folien, auf Verglasungen kann zu einer erhöhten thermischen Belastung des Glases führen, insbesondere bei Sonneneinstrahlung. Starke Temperaturunterschiede durch absorbierende Folien oder partielle Verklebungen können erhebliche Spannungen im Glas verursachen, die zu Rissen oder Glasbruch führen können.
(4) Wir kommen hiermit unserer Aufklärungs- und Hinweispflicht nach. Die Montage der Folien erfolgt ausschließlich auf ausdrücklichen Kundenwunsch.
(5) Beffori Werbetechnik übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch thermischen Glasbruch oder materialbedingte Spannungen entstehen. Die Verantwortung für mögliche Risiken liegt ausschließlich beim Kunden.
§ 15 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten ausschließlich zur Abwicklung des jeweiligen Auftrags und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
(2) Alle vom Kunden bereitgestellten Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Auftragsabwicklung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben.
(3) Der Kunde hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung seiner personenbezogenen Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Anfragen hierzu können schriftlich an uns gerichtet werden.
(4) Sämtliche Geschäfts- und Projektdaten werden in unserem System gespeichert und für mögliche Folgeaufträge genutzt, um eine effiziente Bearbeitung und Wiederverwendbarkeit von Druckdaten oder individuellen Designs zu ermöglichen. Sollte der Kunde eine Löschung dieser Daten wünschen, kann er dies jederzeit schriftlich beantragen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(5) Beffori Werbetechnik verpflichtet sich, alle kundenbezogenen Informationen, insbesondere vertrauliche Geschäftsdaten und individuell erstellte Designs, mit größter Sorgfalt zu behandeln und nicht ohne Zustimmung des Kunden an Dritte weiterzugeben.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen AGB ist unser Firmensitz in Uetze, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist oder es sich um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Regelung wird durch eine rechtlich zulässige Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommt.
Stand: 01.01.2025